Verwalterwechsel: So wechselst Du die Hausverwaltung

Unzufrieden mit der aktuellen Hausverwaltung? Ein Wechsel ist einfacher als sein Ruf – wenn Fristen, Beschluss und Übergabe stimmen. Hier findest Du den kompletten Ablauf und unsere kostenlose Checkliste.

Wann ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll ist

Typische Anlässe: Die Jahresabrechnung kommt zu spät oder ist nicht nachvollziehbar. Beschlüsse werden gefasst, aber nicht umgesetzt. Anrufe und E-Mails bleiben unbeantwortet. Handwerkerrechnungen sind nicht plausibel oder nicht dokumentiert. Oder es fehlt einfach jede Digitalisierung, sodass Du für jede Unterlage nachfragen musst. Wenn Dir mehrere Punkte bekannt vorkommen, lohnt sich der Wechsel meist schon im ersten Jahr.

Verwalterwechsel bei einer Eigentümergemeinschaft

1. Vertrag und Fristen prüfen

Zuerst schauen wir uns den bestehenden Verwaltervertrag an: Laufzeit, Kündigungsfrist und Bestellungszeitraum. Ein Verwalter wird für eine bestimmte Zeit bestellt; eine Abberufung ist nach heutiger Rechtslage grundsätzlich jederzeit durch Beschluss möglich, der Vertrag endet dann in der Regel zeitgleich. Wichtig ist, dass Beschluss und Kündigung formal sauber zusammenpassen.

2. Beschluss in der Eigentümerversammlung

Über die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Verwalters wird in der Versammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen – üblicherweise verbunden mit der Ermächtigung, den Verwaltervertrag abzuschließen. Wir stellen Dir eine Beschlussvorlage bereit, die Du eins zu eins übernehmen kannst.

3. Kündigung und Übergabe

Nach dem Beschluss wird die Kündigung zugestellt und die Übergabe organisiert: Verwaltungsunterlagen, Beschlusssammlung, Verträge, Bankvollmachten, Konten, offene Vorgänge, Handwerkerkontakte und laufende Rechtsstreitigkeiten. Diesen Teil übernehmen wir für Dich und fordern nach, was fehlt.

4. Digitale Einrichtung

Vom Aktenordner zur digitalen Verwaltung – Verwalterwechsel

Wir digitalisieren die übernommenen Unterlagen, legen Konten und Zahlungsläufe neu an und schalten das Eigentümerportal frei. Danach hast Du alle Dokumente an einem Ort und siehst jeden Vorgang.

Verwalterwechsel bei einer Mietverwaltung

Hier ist es deutlich einfacher: Als Eigentümer entscheidest Du allein, es braucht keinen Beschluss. Es zählt nur die vertragliche Kündigungsfrist. Wir kümmern uns um Kündigung, Fristenkontrolle und die Übernahme von Mietverträgen, Kautionen, Abrechnungsunterlagen und Mieterdaten. Mehr dazu unter Mietverwaltung.

Was Du dabei nicht selbst machen musst

Fristen recherchieren, Unterlagen anfordern, dem alten Verwalter hinterherlaufen, Konten umstellen, Versorger informieren, Wartungsverträge sichten: Das ist unser Teil. Von Dir brauchen wir den Beschluss beziehungsweise Deine Entscheidung und einmal kurz Deine Zeit für die Übergabe.

Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Wie lange dauert ein Wechsel?

Je nach Kündigungsfrist und Versammlungstermin liegen zwischen Entscheidung und Start meist wenige Wochen bis einige Monate. Die eigentliche Übergabe dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

Was passiert, wenn der alte Verwalter Unterlagen nicht herausgibt?

Das kommt vor. Wir dokumentieren, was fehlt, setzen Fristen und rekonstruieren notfalls über Banken, Versorger und Dienstleister. Wichtig ist, dass die Gemeinschaft handlungsfähig bleibt – dafür sorgen wir.

Rechnet sich ein Wechsel überhaupt?

Fast immer dann, wenn Instandhaltung ungeplant läuft. Nicht dokumentierte Schäden, nicht abgerufene Fördermittel und verschleppte Beschlüsse kosten deutlich mehr als die Differenz in der Verwaltervergütung.

Kann ich vorher mit Euch sprechen, ohne mich zu binden?

Ja. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Dir auch, wenn ein Wechsel aus unserer Sicht gerade nicht sinnvoll ist. Alle Leistungen im Überblick findest Du auf der Startseite, die WEG-Details unter WEG-Verwaltung.

Checkliste sichern und Wechsel besprechen

Wir gehen mit Dir Vertrag, Fristen und Beschlussformulierung durch und sagen Dir, was in Deinem Fall der nächste Schritt ist – kostenlos und unverbindlich.